Der Regenerationsaufenthalt Genesis ist ein Präventionsangebot dient zur Vorbeugung von Herzinfarkt und Angina pectoris.
Der Regenerationsaufenthalt Genesis stärkt das Immunsystem des Organismus und beschleunigt die Regeneration nach Operationen. Diese Kur ist auch wirksam gegen Kopfschmerzen, gegen das kalte Füße- Syndrom oder sexuelle Dysfunktionsleiden (Verbesserung der sexuellen Funktionen bei Männer und eine Milderung der Symptome in der Menopause bei Frauen.
Das Programm "Regenerationsaufenthalt Genesis" beinhaltet:
- 5x Übernachtung mit Frühstück ( ein reichhaltiger Frühstückbuffet)
- Auswahl aus dem
- Halbpension ( Mittagessen oder Abendessen )
- Vollpension ( Mittagessen und Abendessen )
Mittag- und Abendessen bestehend aus dem Nachspeis- und Salatbuffet, einem 3 Gänge Menü und einer Auswahl aus 4 Hauptgerichten
- Ärztliche Antrittsuntersuchung
13 Kuranwendungen
- 2x Moor-Bentonit-Umschlag
- 2x Trockenes CO2-Gasbad
- 2x Oxygenotherapie - Sauerstoffkur
- 2x Inhalieren von der Mineralquelle
- 2x MediSpa Massage – Thermomassagenkur /trocken Wanne
- 1x Paraffinpackung fűr die Hände / Paraffin Handbad
- 1x Hydrotherapie Perlbad-Sprudelbad
- 1x Moorbad
Der Arzt kann die Anwendungen abhängig vom aktuellen Gesundheitszustand wechseln.
- Freien Eintritt in Erholungszone mit Whirlpool und Trockensauna
- Die Trinkkur aus eigener Quelle im Hotel
- Konsultation mit der Krankschwester oder dem Therapeuten
- Kostenpflichtige Minibar im Zimmer
- Täglich nachmittags Live-Musik im Tanzcafé
- Parkplatz inklusive
Preisliste
Preis für 5 Nächte pro Person | Hochsaison | Nebensaison |
---|---|---|
Doppelzimmer Standard Plus | 360 € | 340 € |
Einzelzimmer First Class | 420 € | 400 € |
Aufpreis für Vollpension | 115 € | 115 € |
Aufpreis für Halbpension | 60 € | 60 € |
Zusätzlich zum Gesamtpreis wird vor Ort eine Kurtaxe in Höhe von 2,-€ pro Person und Tag berechnet.
Die Preise sind in EUR (mit MwSt.)
- Die Hauptsaison dauert vom 20.3. bis 31.10. und vom 23.12. bis 8.1.
- Die Nebensaison dauert vom 9.1. bis 19.3. und vom 1.11. bis 22.12.